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   OLG Nürnberg, 17.12.1997 - 11 UF 3697/97, 11 WF 3769/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4126
OLG Nürnberg, 17.12.1997 - 11 UF 3697/97, 11 WF 3769/97 (https://dejure.org/1997,4126)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.1997 - 11 UF 3697/97, 11 WF 3769/97 (https://dejure.org/1997,4126)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 11 UF 3697/97, 11 WF 3769/97 (https://dejure.org/1997,4126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Klage auf Bezahlung von Kindesunterhalt; Zulässigkeit und Anforderungen an die Geltendmachung einer Ausnahme von der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt durch den zum Unterhalt ...

  • carookee.net

    Unterhaltsrecht - Erweiterte Barunterhaltspflicht einer Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 114; BGB §1603 Abs. 1, 2 S. 1 BErzG § 9
    Erweiterte Barunterhaltspflicht

  • archive.org (Auszüge)

    Erweiterte Barunterhaltspflicht einer Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242, § 1603; BErzGG § 9 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 981
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Zwar sei das Erziehungsgeld wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 BGB) nach § 9 Satz 2 BErzGG als Einkommen zu berücksichtigen; für den Unterhaltsanspruch der Kinder stehe es aber nur zur Verfügung, wenn und soweit der eigene notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen - ggf. durch Unterhaltsleistungen in der neuen Ehe - sichergestellt sei (KG KGR 2002, 146; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1497; OLG Dresden OLGR 2000, 426; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 981 f. und 1994, 1402 f.; OLG Schleswig FamRZ 1989, 997; vgl. auch Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 177).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 2 UF 443/12

    Unterhalt: Keine Obliegenheitsverletzung des unterhaltspflichtigen Elternteils

    30 Der Bundesgerichtshof hat dagegen jedenfalls die Verlängerung des Bezugszeitraums für Erziehungsgeld nicht als Verstoß gegen die Obliegenheiten nach § 1603 BGB gewertet und - allerdings ohne explizite Auseinandersetzung mit der Proble-matik - das tatsächliche Einkommen aus hälftigem Erziehungsgeld der unterhaltspflichtigen Mutter der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt (BGH, Urteil vom 12. April 2006 zu XII ZR 31/04, FamRZ 2006, 1010, zitiert nach Juris, Rn. 40) Ähnliche Berechnungen sind ebenfalls auch von anderen Oberlandesgerichten akzeptiert worden, ohne dass auf die Frage einer fiktiven Anrechnung infolge der Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eingegangen worden wäre (OLG Nürnberg, Urteil zu 11 UF 3697/97, FamRZ 1998, 981, zitiert nach Juris, Rn.14; OLG Thüringen, Urteil vom 17. Dezember 1998 zu UF 198/98, FamRZ 1999, 1526, zitiert nach Juris, Rn. 6; OLG Hamm, Urteil zu 12 UF 88/98, FamRZ 2000, 311-312, zitiert nach Juris, Rn.73).
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